1a Satz 6 SGB XI ist nicht abschließend geklärt. Die Prüfungen in zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen sollen unangekündigt erfolgen, wenn die Einrichtung ihrer Verpflichtung nach § 114b Absatz 1 gar nicht nachkommt, die Datenübermittlung unvollständig war oder von der Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b mangelnde Plausibilität der übermittelten Daten festgestellt wurde. 2In den Richtlinien sind die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 zu berücksichtigen. November 2008. b) SGB XI Sachleistungsempfänger nach § 36 SGB XI Pflegebedürftige, die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI durch den Pflege-dienst in Anspruch nehmen, sowie Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, die Leistungen nach § 45b Abs. Oktober 2011 mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. das Nähere über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., insbesondere über Maßgaben zur Prüfquote, Auswahlverfahren der zu prüfenden Pflegeeinrichtungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung, sowie zur einheitlichen Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (6) 1Die Medizinischen Dienste und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. berichten dem Medizinischen Dienst Bund zum 30. Sie stellen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund die Vergleichbarkeit der gewonnenen Daten sicher. aktualisiert werden soll ( § 113a Abs. (3a) 1Die Pflegeeinrichtungen haben im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nach § 114 Absatz 1 Satz 4 insbesondere die Namen und Kontaktdaten der von ihnen versorgten Personen an die jeweiligen Prüfer weiterzuleiten. 6 SGB XI verpflichtet, die Erfahrungen der MDK sowie des PKV-Prüfdienstes mit Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeein-richtungen sowie die eigenen Erkenntnisse im Abstand von drei Jahren in einem Bericht zusam-menzustellen. 6 Für Qualitätsprüfungen im Bereich der teil- und vollstationären Pflege statten die Regelungen des Abs. 4Die Teilnahme an Inaugenscheinnahmen und Befragungen ist freiwillig. 2Zum gesundheitlichen und pflegerischen Zustand der durch Inaugenscheinnahme in die Prüfung einbezogenen Personen können sowohl diese Personen selbst als auch Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen, Betreuer und Angehörige sowie Mitglieder der heimrechtlichen Interessenvertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner befragt werden. Vereinbarung nach § 115 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene . 2 Nr. 3 SGB XI vorlegen können. ... (Artikel 13 Abs. Ausgenommen ist eine Beteiligung nach Satz 1 oder nach Satz 2, soweit dadurch die Durchführung einer Prüfung voraussichtlich verzögert wird. gelten nach Maßgabe von § 115a Abs. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege 3. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz) vom 18. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von ambulanten Pflegediensten- -Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)- vom 29. Satz 2 geändert und Satz 3 eingefügt durch G vom 23. 4 M/Info 1.2 Daten zum Pflegedienst a. Berichts des MDS zur Qualität in der Pflege (2012) Downloads: pdf 18 0201 PM 5 MDS Plegequalitätsbericht (451 KB) pdf 18 0201 BAGFW PM Pflegequalitätsbericht 010218 (44 KB) Der Paritätische hat zusammen mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hinsichtlich der Umsetzung des § 8 Abs. § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. (2) Um die nach den §§ 114 ff. § 88 Abs. 7Ihnen ist unter Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen innerhalb einer angemessenen Frist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. 3. S. 7 SGB XI) − Festlegung bzw. 4 M/Info 1.2 Daten zum Pflegedienst a. 2019_02_28 Festlegungen § 8 Abs. 6 SGB XI: Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Dezember 2014 (PDF, 577 KB) 3 2. 3Ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die die durch Inaugenscheinnahme in die Prüfung einzubeziehende Person in Textform erhält. 1 S. 6 i.V.m. Abs. 1a Satz 6 SGB XI ist nicht abschließend geklärt. Oktober 2011 mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. das Nähere über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., insbesondere über Maßgaben zur Prüfquote, Auswahlverfahren der zu prüfenden Pflegeeinrichtungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung, sowie zur einheitlichen Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (6) Die Medizinischen Dienste und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. berichten dem Medizinischen Dienst Bund zum 30. 2 SGB XI) Name b. Straße c. PLZ / Ort d. Institutions-kennzeichen (IK) 2. (2) 1Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer Pflege sind der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen jeweils berechtigt, zum Zwecke der Qualitätssicherung die für das Pflegeheim benutzten Grundstücke und Räume jederzeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, vertretungsberechtigten Personen und Betreuern in Verbindung zu setzen sowie die Beschäftigten und die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befragen. 6 SGB XII von einer Bank Auskünfte über die Vermögenssituation einer verstorbenen Person zu erlangen, erfolglos geblieben. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege 3. (5a) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen vereinbart bis zum 31. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. 6 SGB XII â Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 19 Abs. Juni 2020, danach in Abständen von zwei Jahren, über ihre Erfahrungen mit der Anwendung der Beratungs- und Prüfvorschriften nach diesem Buch, über die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen sowie über ihre Erkenntnisse zum Stand und zur Entwicklung der Pflegequalität und der Qualitätssicherung. 6 SGB XI: Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Dezember 2017 (PDF, 561 KB) 4. Dieser Bericht wird hiermit zum fünften Mal vorgelegt. Der Träger der Pflegeeinrichtung kann verlangen, dass eine Vereinigung, deren Mitglied er ist (Trägervereinigung), an der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 3 beteiligt wird. Berichts des MDS zur Qualität in der Pflege (2012) Downloads: pdf 18 0201 PM 5 MDS Plegequalitätsbericht (451 KB) pdf 18 0201 BAGFW PM Pflegequalitätsbericht 010218 (44 KB) Mehrpersonalisierung gem. Zur Gestaltung der Auftragsnummer siehe Anlage 3 zu Teil 1 11 QPR. Die Richtlinien sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. 6 SGB XI Qualität in der ambulanten und 3. §8 Abs. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung . 8 SGB XI: Förderung der Digitalisierung 1a SGB XI eingeführt. 10 die Berichtspflicht nach § 114a Abs. auf § 19 Abs. Januar 2009 Kriterien erfolgen die Qualitätsprüfungen gemäß § 114 Abs. 1 S. 6 SGB XI) − Ersetzung des Einführungsbeschlusses zu einem Expertenstandard (§ 113a Abs. 3 gilt entsprechend. 10Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu beheben. Januar 2016 geltenden Regelungen und an die nach § 115a Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 2 Nr. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien) vom 6. (2) Die Kriterien teilen sich in folgende fünf Qualitätsbereiche auf: 1. Umgang mit demenzkranken Bewohnern . Erstes Kapitel. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene . § 88 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. 3 gilt entsprechend. auf § 19 Abs. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 114a SGB XI verweisen. 6 SGB XI GPVG-Nachjustierung am Pflegestellen-Förderprogramms nach § 8 Absatz 6 SGB XI Im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz wird neben weiteren gesetzlichen Regelungen eine Nachjustierung am Pflegestellen-Förderprogramm nach § 8 Absatz 6 SGB XI – gemeinsame Empfehlung zur pflegerischen Versorgung vorgenommen. : S 23 P 181/08 6 SGB XI vom 04.02.2019_nach Zustimmung.pdf 2019_02_28 Anlage_Festlegungen § 8 Abs. Die Frage dient der Informationssammlung. Urteile zu § 19 Abs. Fassung aufgrund des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 (BGBl. § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen; Elftes Kapitel â Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen. Bericht des MDS nach § 114a Abs. September 2016 aufgrund der Regelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, insbesondere der Änderungen der §§ 114 und 114a SGB XI, angepasst und als Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrich- September 2016 beschlossen. 5. 2011 (BGBl I S. 1622). Grundlage des § 114a Abs. 4Der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen beraten im Rahmen der Qualitätsprüfungen die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung. 3Ausgenommen ist eine Beteiligung nach Satz 1 oder nach Satz 2, soweit dadurch die Durchführung einer Prüfung voraussichtlich verzögert wird. Die Frage dient der Informationssammlung. 4. 2 GG. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Inhaltsverzeichnis. 2 Nr. 3 bis 5 SGB XI fort. Der Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, ist vom Verband der privaten Krankenversicherung e. V. jährlich unmittelbar an das Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (§ 65) zu überweisen. Cei care frecventeazÄ o ÈcoalÄ generalÄ de învÄÈÄmânt (Gymnasium, Fachoberschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr) Èi sunt excluÈi de la prestaÈii în conformitate cu BAföG, deoarece locuieÈte în continuare cu pÄrinÈii lor, au Èi o cerere de indemnizaÈie de Èomaj II (§ 7 Abs. Unabhängig von ihren eigenen Prüfungsbefugnissen nach den Absätzen 1 bis 3 sind der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen jeweils befugt, sich an Überprüfungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen zu beteiligen, soweit sie von der nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörde nach Maßgabe heimrechtlicher Vorschriften durchgeführt werden. d) e) f) 1. Mai 1994, BGBl. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 114a SGB XI... § 112 Qualitätsv- ... Rechtsprechung zu § 114a SGB XI. Rz. 6 SGB XI. I S. 1014) Viertes Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung am 23. NRW. 2Die Prüfungen sind grundsätzlich am Tag zuvor anzukündigen; Anlassprüfungen sollen unangemeldet erfolgen. 1 S. 6 SGB XI) â Ersetzung des Einführungsbeschlusses zu einem Expertenstandard (§ 113a Abs. Abs. 5Die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. … 3 SGB XI vorlegen können. I ... (Artikel 13 Abs. 2 SGB XI) Fußnote § 114 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. November 2008. b) GV. (2) Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer Pflege sind der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen jeweils berechtigt, zum Zwecke der Qualitätssicherung die für das Pflegeheim benutzten Grundstücke und Räume jederzeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, vertretungsberechtigten Personen und Betreuern in Verbindung zu setzen sowie die Beschäftigten und die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befragen. (2) Die Kriterien teilen sich in folgende fünf Qualitätsbereiche auf: 1. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 1a Satz 6 SGB XI (PTVS) in der von der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege nach § 113b SGB XI als Anlage zum Schiedsspruch übermittelten Fassung 3 Vorwort Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. 2 angeordneten Maßnahmen beseitigt worden sind. In den Richtlinien sind die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 zu berücksichtigen. am 23. § 114a SGB 11; Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Qualitätsbericht des MDS nach § 114a SGB XI veröffentlicht (Qualität in der ambulanten und stationären Pflege) (2015) Veröffentlichung des 3. (4) Auf Verlangen sind Vertreter der betroffenen Pflegekassen oder ihrer Verbände, des zuständigen Sozialhilfeträgers sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. an den Prüfungen nach den Absätzen 1 bis 3 zu beteiligen. 4Bei der ambulanten Pflege sind der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen berechtigt, die Qualität der Leistungen des Pflegedienstes mit Einwilligung der von dem Pflegedienst versorgten Person auch in deren Wohnung zu überprüfen. S. 7 SGB XI) â Festlegung bzw. 4Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. muss der Zahlungsaufforderung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung keine Folge leisten, wenn er innerhalb von vier Wochen nach der Zahlungsaufforderung nachweist, dass die Unterschreitung der Prüfquote nicht von ihm oder seinem Prüfdienst zu vertreten ist. 8Die mündliche Einwilligung oder Nichteinwilligung des Berechtigten sowie die Gründe für ein ausnahmsweises Abweichen von der erforderlichen Textform sind schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. 2008, S. 738. c) Artikel 84 Abs. Die Teilnahme an Inaugenscheinnahmen und Befragungen ist freiwillig. 3 SGB XI über ihr Angebot an Zusatzleistungen nicht vorlegen kann, ⦠Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Qualitätsbericht des MDS nach § 114a SGB XI veröffentlicht (Qualität in der ambulanten und stationären Pflege) (2015) Veröffentlichung des 3. November 2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals PpSG verabschiedet. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 5§ 112 Abs. 6 SGB XI_Antragsmuster_nach ⦠November 2008. b) GV. 4. (§ 113 Abs. Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen. 7 SGB XI auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 1. § 8 Abs. 3 S. 1 SGB XI) − Entscheidung, ob zu einem Thema ein Expertenstandard erarbeitet bzw. SGB XI geänderten Prüfrechte und Prüfaufgaben des MDK und die Transparenzvereinbarungen nach § 115 Abs. Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt jeweils am Ende eines Jahres die Einhaltung der Prüfquote oder die Höhe der Unter- oder Überschreitung sowie die Höhe der durchschnittlichen Kosten von Prüfungen im Wege einer Schätzung nach Anhörung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen fest und teilt diesen jährlich die Anzahl der durchgeführten Prüfungen und bei Unterschreitung der Prüfquote den Finanzierungsanteil der privaten Versicherungsunternehmen mit; der Finanzierungsanteil ergibt sich aus der Multiplikation der Durchschnittskosten mit der Differenz zwischen der Anzahl der vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. durchgeführten Prüfungen und der in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfquote. 5Die Einwilligung nach Absatz 2 oder Absatz 3 kann erst nach Bekanntgabe der Einbeziehung der in Augenschein zu nehmenden Person in die Qualitätsprüfung erklärt werden und muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise gegenüber den Prüfern abgegeben werden, die Person des Erklärenden benennen und den Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar machen (Textform). Wenn die stationäre Pflegeeinrichtung Zusatzleistungen anbietet und eine Liste nach § 88 Abs. (1) Der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen sind im Rahmen ihres Prüfauftrags nach § 114 jeweils berechtigt und verpflichtet, an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Leistungs- und Qualitätsanforderungen nach diesem Buch erfüllen. Mai 2008 wurde § 115 Abs. (7) 1Der Medizinische Dienst Bund beschließt im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur verfahrensrechtlichen Konkretisierung Richtlinien über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich. I S. 2789), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. 6 SGB XI vom 24.07.2002, die seinerzeit von den Spitzenverbänden der Pflegekassen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. beschlossen wurden, haben das BMG und die Länder zugestimmt. 1a Satz 6 SGB XI (PTVS) in der von der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege nach § 113b SGB XI als Anlage zum Schiedsspruch übermittelten Fassung 3 Vorwort Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. 6 Für Qualitätsprüfungen im Bereich der teil- und vollstationären Pflege statten die Regelungen des Abs. 2 S. 1 ... Veröffentlichung des Transparenzberichts begegnet im einstweiligen ... Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Die Prüfungen sind grundsätzlich am Tag zuvor anzukündigen; Anlassprüfungen sollen unangemeldet erfolgen. Vereinbarung nach § 115 Abs. Die Prüfer sind jeweils verpflichtet, die durch Inaugenscheinnahme nach Absatz 3 Satz 1 in die Qualitätsprüfung einzubeziehenden Personen vor der Durchführung der Qualitätsprüfung in verständlicher Weise über die für die Einwilligung in die Prüfhandlungen nach Absatz 3 Satz 6 wesentlichen Umstände aufzuklären. § 6 SGB XI, Eigenverantwortung § 7 SGB XI, Aufklärung, Auskunft ... § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen ... § 19 Abs. 2Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt jeweils am Ende eines Jahres die Einhaltung der Prüfquote oder die Höhe der Unter- oder Überschreitung sowie die Höhe der durchschnittlichen Kosten von Prüfungen im Wege einer Schätzung nach Anhörung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen fest und teilt diesen jährlich die Anzahl der durchgeführten Prüfungen und bei Unterschreitung der Prüfquote den Finanzierungsanteil der privaten Versicherungsunternehmen mit; der Finanzierungsanteil ergibt sich aus der Multiplikation der Durchschnittskosten mit der Differenz zwischen der Anzahl der vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. durchgeführten Prüfungen und der in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfquote. 7. Es ist am 11. 6. 2 GG. 9Sie sind durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu genehmigen. Diese Befugnisse, die sich im Kern mit den wesentlichen der Heimaufsicht für Überwachungszwecke eingeräumten ⦠... 5 § 112 Abs. Dementsprechend wurden sie an die seit 1. 6 SGB XI in der Fassung vom 02.02.2015 haben das BMG und die Länder zugestimmt 2. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 1 Satz 3 Nr. 12 13 . September 2016 aufgrund der Regelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, insbesondere der Änderungen der §§ 114 und 114a SGB XI, angepasst und als Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrich- Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die durch Inaugenscheinnahme in die Prüfung einzubeziehende Person ihre Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. (§ 113 Abs. § 8 Abs. Sie sind durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu genehmigen. November 2008. b) 5. Zum gesundheitlichen und pflegerischen Zustand der durch Inaugenscheinnahme in die Prüfung einbezogenen Personen können sowohl diese Personen selbst als auch Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen, Betreuer und Angehörige sowie Mitglieder der heimrechtlichen Interessenvertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner befragt werden.